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EWKF

Einwegkunststofffonds (EWKFondsG)

Das Einwegkunststofffonds-Gesetz (EWKFondsG) verpflichtet Hersteller und Importeure bestimmter Einwegkunststoffprodukte, sich beim DIVID-Portal des Umweltbundesamtes zu registrieren und Beiträge in den Einwegkunststofffonds zu entrichten. Die Fondsmittel finanzieren die Reinigung öffentlicher Flächen und Gewässer von Einwegkunststoffabfällen.

BANDO und das EWKFondsG

BANDO ist als Importeur von Einwegkunststoffprodukten beim DIVID-Portal des Umweltbundesamtes registriert und kommt den gesetzlichen Pflichten nach dem EWKFondsG vollständig nach. Die fälligen Fondsbeiträge werden fristgerecht abgeführt.

Welche Produkte sind betroffen?

Fondspflichtig sind u.a.:

  • Einwegbecher und Getränkebecher aus Kunststoff
  • To-Go-Behälter aus Kunststoff für Speisen
  • Tüten und Folienverpackungen aus Kunststoff
  • Feuchttücher mit Kunststoffanteil
  • Luftballons mit Kunststoffhalter

Nicht betroffen sind Produkte aus Kraftpapier, Bagasse oder anderen Naturmaterialien ohne Kunststoffanteil.

Was bedeutet das für Kunden?

BANDO führt als Importeur die Fondsbeiträge für alle betroffenen Produkte ab. Wer die Ware bei BANDO bezieht, hat damit keine eigenen EWKFonds-Pflichten für diese Produkte — die Abgabe ist bereits durch BANDO abgedeckt.

Eigene Pflichten entstehen nur, wenn Sie Einwegkunststoffprodukte selbst erstmals als Hersteller oder Importeur in Deutschland in Verkehr bringen — das ist beim Bezug über BANDO nicht der Fall.

Weiterführende Informationen

DIVID-Portal: www.divid.de
Umweltbundesamt EWKFonds: umweltbundesamt.de

Fragen: info@bando-verpackungen.de