Lizenzierung von Verpackungen gemäß Verpackungsgesetz (VerpackG)
Verpackungsgesetz (VerpackG)
Das Verpackungsgesetz verpflichtet alle Unternehmen, die Verpackungen mit Ware befüllen und erstmals in Verkehr bringen, sich an einem dualen System zu beteiligen. Es gibt keine Mindestmengen — die Pflicht gilt ab der ersten befüllten Verpackung. Auch Kleingewerbe ist betroffen.
Wer ist betroffen?
Neben Hersteller und Händlern fallen auch sogenannte Serviceverpackungen von stationären Betrieben — z.B. Restaurants, Imbisse, Bäckereien — unter das Verpackungsgesetz. Wer Speisen oder Getränke in Einwegverpackungen ausgibt, ist in der Pflicht.
Was sind die Pflichten?
- Registrierung im LUCID-Verpackungsregister der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR)
- Lizenzierung über ein zugelassenes duales System (z.B. Der Grüne Punkt)
- Jährliche Mengenmeldung und Vollständigkeitserklärung
Die Pflicht zur Systembeteiligung kann nicht an andere Unternehmen delegiert werden — mit Ausnahme von Serviceverpackungen.
BANDO und das VerpackG
BANDO ist als Importeur im LUCID-Verpackungsregister eingetragen und kommt den eigenen gesetzlichen Pflichten vollständig nach.
Weiterführende Informationen
LUCID-Verpackungsregister: lucid.verpackungsregister.org
Zentrale Stelle Verpackungsregister: verpackungsregister.org
Der Grüne Punkt: gruener-punkt.de
Fragen: info@bando-verpackungen.de · +49 155 606 87888